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Ortsgruppen Aktionen/Tätigkeit

By 15. Juli 2020Neuigkeiten5 min read

Was ist erlaubt?

Wir befinden uns in der Phase 2 und es gibt einige Lockerungen, zum Beispiel können wir uns wieder mit anderen (unter Einhaltung der Maßnahmen) treffen. Dies ist für uns und auch für Jugendliche sehr wichtig. Viele von euch haben sich vielleicht auch gefragt, ob sie wieder Aktionen/Treffen/Ausflüge machen dürfen. Allem voran: Der Schutz unserer Gesundheit steht an oberster Stelle und die Auflagen sind unbedingt einzuhalten. Solltet ihr euch dennoch treffen, müssen die gesetzlichen Vorgaben befolgt werden. Bei dir und deinem Team liegt die Entscheidung, ob ihr euch „darüber hinausseht“ die Auflagen einzuhalten.

Solltet ihr euch treffen wollen, müsst ihr folgendes beachten:

Das Landesgesetz Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten ist nun in Kraft. Die darin enthaltenen Bestimmungen regeln sämtliche Tätigkeiten unter Beibehaltung des sanitären Notstandes bis zum 31. Juli 2020. Absolute Priorität des Gesetzes ist weiterhin der Schutz der kollektiven und individuellen Gesundheit.

Laut Landesgesetz können Jugendstrukturen ab 11. Mai 2020 ihre Tätigkeiten wieder aufnehmen, wenn die Auflagen eingehalten werden. Folgende Auflagen müssen laut den Gesetzen vom 23.06.20 eingehalten werden:

  • In geschlossenen Räumen gilt die 1/5 Regel. Das bedeutet, dass pro Person im Raum 5m² zur Verfügung stehen müssen und nicht mehr Leute in einem Raum sein dürfen. Versucht daher am Besten ins Freie zu gehen.
  • ein Mindestabstand von einem Metern zwischen den Personen muss eingehalten werden,
  • das Tragen von Mundschutz ist Pflicht! (Für den Fall, dass die Teilnehmenden den Sicherheitsabstand von einem Meter nicht immer ausnahmslos einhalten können.)
  • Desinfektionsmittel zu Reinigung der Hände und der Materialien zur Verfügung stellen,
  • Körperkontakt jeglicher Art ist untersagt,
  • keine Kontakte zu anderen Gruppen und Personen sind erlaubt,
  • die Tätigkeiten müssen nach Möglichkeit im Freien und immer am selben Ort stattfinden,
  • Ausflüge: Bei der Benutzung des Vereinsbusses könnt ihr nun alle Sitzplätze belegen, aber alle müssen Mundschutz tragen. Benützung öffentlicher Verkehrsmittel: Mit der Abänderung der Anlage A IIG 5 wurde jetzt verfügt, dass Jugendgruppen für ihre Tagesausflüge öffentliche Verkehrsmittel benützen dürfen. Also Seilbahnen, Zug, Autobusse, immer unter Einhaltung des Mindestabstandes und dem Tragen der Atemmaske.

Damit ihr sicherstellen könnt, dass kein Jugendlicher krank zu eurem Treffen kommt, macht es sicher Sinn Fieber zu messen. Wir empfehlen euch daher, den Gesundheitszustand der Jugendlichen bei Beginn der Tätigkeit zu überprüfen.

Diese Auflagen sind zum jetzigen Zeitpunkt aktuell. Sollten sie sich wieder ändern, werden wir sie aktualisieren.

20200623 Anlage_A_LG_4_2020_Allegato_A_LP_4_2020

20200623_DE_IT_Unterweisung_Covid-19_Zusatz_Landesgesetz


Ihr seid euch nicht sicher, ob ihr euch vorstellen könnt, Treffen zu organisieren? Dann stellt euch folgende Fragen:

Können wir die verstärkten Hygienemaßnahmen umsetzen?
Können wir ein Programm erstellen, wo Abstandsregelungen eingehalten werden können?
Wissen wir schon, ob Eltern die Jugendlichen teilnehmen lassen würden?
Haben wir Ideen, wie wir mit einem Coronafall in der Ortsgruppe umgehen würden?
Können wir die Verantwortung für die Umsetzung mit den aktuell gültigen Regelungen tragen?


Was vorab zu klären ist:

  • Bittet die Jugendlichen einen Mundschutz mitzubringen. Informiert am besten auch gleich darüber, dass bei Treffen von Südtirols Katholischer Jugend die bekannten Hygienerichtlinien ebenso gelten. Vergesst auch den eigenen Mundschutz nicht!
  • Organisiert einen Raum, der groß genug ist, um die Abstandsregeln und die 1/5 Regel einzuhalten. Gebt der Pfarrei oder der Gemeinde Bescheid und fragt nach, ob es für sie in Ordnung ist. Am besten geht ihr direkt ins Freie.
  • Solltet ihr euch in einem Raum treffen, bittet die Jugendlichen sich fix anzumelden und versucht dann die Jugendlichen nach Stunde oder Tag aufzuteilen, da durch die 1/5 Regel nur eine gewisse Anzahl von Personen sich im Raum aufhalten dürfen.
  • Stellt Desinfektionsmittel und Papiertücher bereit. Wischt damit alle Gegenstände ab, die von allen/mehreren Menschen berührt werden (Türklinken, Lichtschalter, Waschbecken Armaturen, WC Spülungen, …), bevor die Jugendlichen kommen. Wiederholt das Abwischen am Ende, wenn alle gegangen sind.
  • Stellt sicher, dass sich alle nach dem Ankommen die Hände waschen.
  • Jede/r sollte am besten sein eigenes Material verwenden. Wenn dies nicht möglich ist, muss alles, bevor es an eine andere Person weitergegeben wird, desinfiziert werden.
  • Überlegt euch vorab genau, wie ihr die Regelungen gut umsetzen könnt. Je klarer ihr seid, umso leichter wird es sein, dass sich alle an eure Vorgaben halten.

Solltet ihr weitere Fragen dazu haben oder unsicher sein, meldet euch bei uns.