fbpx Skip to main content

Sommerlager

By 13. Mai 2021Juli 26th, 2021Neuigkeiten6 min read

Informationen zu den Hütten- und Zeltlagern (Stand 23. Juli 2021):

  • Das Vorweisen von einem Green Pass* oder eines negativen Testergebnisses sind für das Abhalten eines Zelt- oder Hüttenlagers notwendig, da ihr dort übernachtet und für diese Zeit eine geschlossene Gruppe seid.

Bei den Nasenflügeltest gibt es zwei Möglichkeiten:

  • entweder ihr macht die Tests in den Apotheken vor dem Start der Zelt- und Hüttenlager (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre  können für die Zelt- und Hüttenlager die Nasenflügeltests weiterhin kostenlos in den Apotheken machen. Für Erwachsene wird der Test leider kostenpflichtig. Informiert euch bitte rechtzeitig bei der jeweiligen Apotheke! Für die Zelt- und Hüttenlager reicht aber der sogenannte Nasenflügeltest Kosten von ca. 10 bis 15 Euro)
  • oder ihr führt die Tests, die ihr kostenlos in den Gemeinden bekommt, selbst vor dem Start durch und ihr könnt diese dann während des Lages wiederholen.
  • Wenn ihr die Tests selbst machen wollt, geht ihr wie folgt vor:
    • Meldet euch rechtzeitig bei eurer Gemeinde. Die Tests-Kits werden kostenlos über die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften verteilt. Ihr erklärt in eurer Gemeinde für welche Aktivität und wie viele Tests ihr braucht und wer die verantwortliche Person bei euch für die Tests ist.
    • Die Testungen sollten von Personen vorgenommen werden, die den „Online-Kurs“ absolviert haben (super einfach und kurz). Dafür müsst ihr euch zuerst auf der E-Learningplattform (https://academy.weisseskreuz.bz.it/) Einfach auf Neues Benutzerkonto registrieren klicken! Nach der Registrierung kann die Online-Schulung durchgeführt werden. Dafür muss nach der Registrierung dieser Link verwendet werden: https://academy.weisseskreuz.bz.it/goto.php?target=crs_775_rcodePuzP4uHwLd&client_id=wkbz.

    Wer den Kurs schon einmal gemacht hat, z.B. für die Arbeit oder andere Tätigkeiten, muss ihn nicht nochmals machen.

    • Die Tests führt ihr dann eigenverantwortlich zu Beginn des Sommerlagers durch. Führt eine Liste und bewahrt diese auf.
    • Die Eltern müssen über die Vorgangsweise informiert werden.
    • Sollte bei diesen Tests eine Person positiv auf Corona getestet werden, muss sie sich unverzüglich nach Hause begeben und jeglichen Kontakt mit anderen Personen meiden. Sie muss sich mittels E-Mail an refertocorona@sabes.it (die epidemiologische Überwachungseinheit des Sanitätsbetriebes) melden. In dieser Mitteilung müssen folgende Informationen angegeben werden: Positives Testergebnis, Nasenflügeltest, Name, Vorname und Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail, Adresse, Datum und Ort des durchgeführten Nasenflügeltests. Die positiv getestete Person wird dann automatisch für einen PCR-Test eingeladen, der so schnell wie möglich (normalerweise bereits am nächsten Tag) in einem Drive-In des Sanitätsbetriebes durchgeführt wird. Das Ergebnis dieses PCR-Tests kann dann ca. 12-24 Stunden nach dem Test online heruntergeladen werden.

Es wird empfohlen, die Personen 2x in der Woche zu testen.

  • Genesene oder Geimpfte (die im Besitz des sogenannten Green-Passes sind) benötigen keinen eigenen Test.
  • Die Tests können bis zu 48 Stunden vor Beginn des Aufenthalts gemacht werden.
  • Eventuelle Kosten können im Rahmen der Lagerabrechnung abgegeben werden. Schaut bitte, dass die Rechnung auf die Katholische Jungschar Südtirols (+ Angabe euerer Ortsgruppe!) ausgestellt wird.
  • Achtung: Viele Testzentren haben bereits geschlossen, manche Apotheken die Zeiten reduziert. Informiert euch daher rechtzeitig bei den Apotheken/Testzentren in eurer Umgebung, ob und wann sie die Nasenflügeltests anbieten und meldet euch bei ihnen, da sie dies dann organisatorisch besser handhaben können. Entscheidet für euch und in Absprache mit der Apotheke/dem Testzentrum, ob ihr als Gruppe hingeht oder ob die Eltern dies mit den Kindern unabhängig von der Gruppe machen sollen.
  • Ihr seid als Gruppe selbst zu Beginn des Sommerlagers für die Kontrolle des Green Pass verantwortlich! Ihr seid dann eine geschlossene Gruppe, das heißt: Während des Aufenthaltes gilt keine Abstandsregel und die Teilnehmenden brauchen keinen Mund- und Nasenschutz. Sobald sich die Gruppe aus dem Haus entfernt, gelten die allgemeinen Sicherheitsregeln des Landes. Die Gruppe muss während der gesamten Dauer unverändert bleiben und es sind keine Kontakte zu anderen Gruppen oder Personen möglich.

Bei Verdachtsfällen von Covid-19 oder für Mitteilungen zu Hygiene- und Gesundheitsaspekten könnt ihr euch beim Sanitätsbetrieb unter folgenden Kontaktdaten melden: estatecorona@sabes.it, sommercorona@sabes.it, Handy Nr. 3334901896

*Den Green Pass erhält man, bei

  • Impfung gegen das Coronavirus
  • Genesung einer Covid-19-Erkrankung (Gültigkeit 6 Monate)
  • Durchführung eines Anti-Gen-Schnelltest oder PCR Test mit negativem Ergebnis

Genauere Infos zum Corona Pass unter www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/digitales-covid-zertifikat-der-eu.asp#accept-cookies

Während des Aufenthaltes im Haus gilt keine Abstandsregel und die Teilnehmenden brauchen keinen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Sobald sich die Gruppe aus dem Sommerlager entfernt, gelten die allgemeinen Sicherheitsregeln des Landes (einen Meter Abstand usw.). Die Gruppe muss während der gesamten Dauer unverändert bleiben und es sind keine Kontakte zu anderen Gruppen oder Personen möglich. Deshalb sind auch keine Besuche von Seiten der Eltern oder Überfälle erlaubt. Sollte ein Einkauf unvermeidbar sein, darf nur eine Person einkaufen gehen und muss immer die allgemeinen Sicherheitsregeln des Landes einhalten.

Jeden Tag muss den Kindern durch die Betreuungspersonen die Körpertemperatur mit Frontalthermometer abgenommen werden. Im Falle von grippeähnlichen Symptomen (z.B. Fieber über 37,5°) müssen die Betreuungspersonen laut Gesetz den Sanitätsdienst informieren. Der Sanitätsdienst beschließt alle weiteren Schritte, es kann aber möglich sein, dass das betroffene Kind von den Eltern abgeholt werden muss oder andere Maßnahmen wie z.B. eine Quarantäne oder der Abbruch der Sommerwoche beschlossen werden. Leider können wir dazu keine weiteren Informationen geben, da der Sanitätsdienst in so einem Fall individuelle Entscheidungen treffen wird.

Bei Ankunft und Abreise dürfen Begleitpersonen, welche Kinder und Jugendliche zum Haus bringen, das Haus nicht betreten und sollten sich im Außenbereich verabschieden.

Bitte informiert euch im Vorfeld über die zusätzlichen Regelungen in den angemieteten Selbstversorgerhäusern oder Zeltlagerplätzen. In den Strukturen der Jungschar und SKJ befinden sich Fiebermesser. Außerdem muss das Spannleintuch selbst mitgenommen werden.

Diese Regelung gilt für alle Aufenthalte mit Übernachtung (Klausuren, Hüttenlager, Kurse, …).

Solltet ihr noch Fragen haben, könnt ihr euch gerne bei uns melden: info@skj.bz.it oder 0471 970 890.